Abzockerwelle

Die letzten Tage hatte ich eine recht unerquickliche Diskussion im google Idol Forum. Ich habe die harmlose Frage gestellt: Wie es mit dem Copyright der Songs aussieht. Auch wenn jemand selbst performt stammt die Musik schließlich von einem Künstler und die Rechte daran hat meist ein Musik-Label. Die Reaktion hat mich erschreckt. Von „Da stehen auch Download Links für die Albums, das ist also Promotion“ über „Das juckt doch keinen“ (Freie Übersetzung der englischen Kommentare des Forum Moderators) bis zu „Gruppe xxx hat sowieso schon genug verdient“ reichte das Spektrum.

Eigentlich muss auch bei einer ausländischen Website die Frage ob man eine Plattform für diese Art von Videos (zur Erklärung, falls es jemand noch nicht weiß: Bei Google Idol treten unter anderem auch Laien an die Musikvideos drehen. Der Ton dazu wird entweder von einer Musikaufnahme zugemischt oder per Mikro aufgenommen. Sie singen aber nie selbst sondern performen Songs von Michael Jackson, Abba, Heaven 17….). Bei guten Akteuren merkt man nicht, dass es nicht das original ist so lippensynchron sind sie. Falls Google Idol nicht in einem Land registriert ist bei dem sich niemand um Urheberrechte kümmert wie z.B. China dann hat auch Google Idol ein Problem.

Warum ich dies erwähne: Es gibt immer mehr deutsche Teilnehmer bei Google Idol und bei uns schwappt die Abzockerwelle. Wie diese geht ? Nun z.B. so Eine Firma mit Rechten an einem Produkt, z.B. Kartenmaterial, Fotos oder Songs beauftragt eine Anwaltskanzlei Verstöße gegen ihr Recht zu verfolgen. Soweit so gut. Was dann jedoch folgt ist weitaus schlimmer. Mittels Google ist es relativ einfach mit ein paar Stichworten viele Rechtsverstöße herauszufinden: Einige Suchen nach „Stadtplan“, „Anfahrtsskizze“ oder „Lageplan“ verbunden mit „domain:.de“ liefert schnell etliche Treffer. Die kann man nun manuell überprüfen, das dauert nicht arg lang, man kann diesen kompletten Schritt aber auch automatisieren und ein Programm schreiben, das Suchanfragen an Google schickt. Die Ergebnisseiten nach Karten absucht und in denen das digitale Wasserzeichen mit einer Referenz vergleicht.

Über den Denic oder den Provider bekommt man dann die Adresse dessen heraus der die Homepage hat. Und dann gibt es eine Abmahnung in der sich der entsprechende bereit erklären muss, sein gesetzwidriges Tun einzustellen. Wenn er Pech hat muss er noch Lizenzgebühren zahlen. Soweit ist dies noch alles in Ordnung, auch wenn es bei Privatpersonen die mal ein Bild von einer anderen Seite genommen haben überzogen wirkt. Leider ist nach deutschem Recht dieser Schritt nötig, ansonsten würde der Rechteinhaber dieses Verhalten legalisieren.

Die Abzocke liegt in der Übernahme der Kosten des Anwalts. Es wird ein sehr hoher Schadensbetrag angenommen, 25000-50000 Euro sind da keine Seltenheit. Aufgrund dieses Schadensbetrags berechnet sich die Anwaltsgebühr die dann vierstellige Werte annehmen kann. Dabei ist eigentlich den Anwalt verpflichtet bei vielen gleichartig gelegenen Fällen eine dem wirklichen Arbeitsaufwand entsprechende Gebühr in Rechnung zu stellen. Doch dies muss man erst beweisen können indem man andere „Opfer“ der Abmahnwelle findet. So wie es heute läuft ist es eine Abzockwelle. Jemand kann mit relativ geringem Personal- und Kostenaufwand recht schnell sehr viele Rechtsverstöße entdecken und diese im Serienbriefverfahren abmahnen. Die Einnahmemöglichkeiten sind enorm. Manche Kanzleien verschicken täglich Hunderte von Schreiben und es soll schon Fälle gegeben haben wo die Rechteinhaber mit den Anwälten sich die Gebühren teilen (im Normalfall muss man nur die Anwaltsgebühr zahlen. Eine Strafe für den Rechtsverstoß ist erst nach Wiederholung fällig).

Seit dem ersten Halbjahr dieses Jahres gibt es noch mehr Hiobsbotschaften. Firmen die Rechtsverstöße verfolgen haben gehackte P2P Clients zum Download bereit gestellt, die als kleine Zusatzfunktion alle wesentlichen Daten über den Nutzer (IP Adresse, getauschte Songs…) an ihren Server übermitteln. So konnte Zuxxex im September 2005 über 20000 Klagen wegen des Tauschens von „Earth 2160“ einreichen (Die Strafrechtsklagen dienen nur dazu dass die Staatsanwaltschaft den Verletzer beim Provider ausmacht und man dann zivilrechtlich gegen ihn klagen kann). Noch besser machte es eine Firma die ein P2P Netzwerk mitfinanzierte und Server zur Verfügung stellte und den Admin bestach – Gegen die Adressen derer die es benutzten.

Mit fällt dazu nur eines ein, es ist aus „Per Anhalter aus der Galaxis“: Als die große Revolution kam, war das erste was man tat alle Anwälte zu erschießen.

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