Nachdem ich heute eine Mail vom Marketing der Rügenwalder Mühle bekam, weil ich schreibe sie würden „Halbwahrheiten und Lüge“ verbreiten (Steht irgendwo auf der Seite auf die sie sich beziehen, der Name ihres Unternehmens?) weil ich mich mit der Werbung mit Selbstverständlichkeiten eines Wurstherstellers beschäftigt habe, komme ich heute mal zu einem Ernährungsthema. Es ist das immer weiter voranschreitende Färben von Lebensmitteln. Das ganze ist kein einfaches Thema. Denn verboten ist natürlich das Färben nicht grundsätzlich. Es kann erfolgen um ein Lebensmittel attraktiv zu machen (wie farbige Bonbons) oder einen Farbverlust durch die Zubereitung auszugleichen. Doch es gibt auch die über allem stehenden Regeln des Verbraucherschutzes, nachdem es verboten ist, ein Lebensmittel in den Verkehr zu bringen, dass den Anschein erweckt es wäre besser als es ist und das ist beim Färben leicht gegeben.
Was heißt das konkret? Nun es ist normal, dass Furchtjogurt gefärbt ist – Früchte verlieren in Jogurt einfach Farbe und dies kann durch Färben ausgeglichen werden. Die Abgrenzung zur Täuschung liegt dann vor, wenn der Fruchtgehalt gering ist und mit viel Farbstoff ein hoher Gehalt suggeriert wird oder man es mit der Färbung übertreibt.
Viel mehr ärgere ich mich aber über Färbungen, die man nicht erwartet. Dazu drei Beispiele:
- Ein Brot mit Körnern wird als „Weltmeisterbrot“ beworben. Es ist braun, etwa von Ton eines Weizenmischbrotes. Doch beim Durchlesen des Zutatenverzeichnisses findet man „Runkelrübenextrakt“. Das ist inzwischen schon gang und gäbe: Einem Weißbrot oder Mischbrot wird durch Färbung jeweils der Anschein eines höheren Gehalts an Vollkornmehl oder einer höheren Type gegeben. Dabei – und das ist das perfide – wird immer ein färbendes Lebensmittel wir Malz, Runkelrübenextrakt oder ähnliche braun färbende Substanzen zugesetzt. Ich habe noch niemals eine Deklaration von Zuckercouleur als Farbstoff gefunden warum? Weil dann ja eine Täuschungsabsicht bestehen würde! (Zuckerkulör ist übrigens für Brot zugelassen).
- Ein Fruchtriegel, beworben als „Waldfrucht“ besteht eigentlich größtenteils aus Äpfeln und Datteln. Um den kleinen Anteil an Waldfrüchten im einstelligen Prozentbereich zu kaschieren ist er mit Rote Beetensaft gefärbt. Eigentlich sollte er so gelblich mit kleinen roten Sprengseln (von den wenigen Waldfrüchten) sein, stattdessen ist der ganze Riegel innen tiefrot.
- Brühwurst sollte eigentlich durch den Fleischanteil, genauer gesagt Magerfleischanteil eine rosa Eigenfarbe aufweisen. Bei Wurst mit hohem Anteil an Bindegewebe, also nicht so wertvollen Zutaten wird dann nachgeholfen mit einem roten Farbstoff oder auch Rotebeetensaft. Auch hier bemerkt man die Täuschung nur durch Lesen des Zutatenverzeichnisses. Man kann also nicht wie bisher Wurst mit geringem Magerfleischanteil an der blassen Färbung erkennen.
Alle drei Beispiele haben eines gemeinsam.
- Ich erwarte in allen drei Fällen nicht, dass das Lebensmittel gefärbt ist
- In allen drei Fällen dient die Färbung einen höheren Anteil an wertgebenden Substanzen vorzutäuschen
- Und in allen drei Fällen wird mit einem färbenden Lebensmittel und nicht mit einem Farbstoff gefärbt.
Warum gerade das letzte? es gibt zwei Gründe dafür. Der erste ist natürlich, dass eine Deklaration als Farbstoff den Vorwurf der Täuschung Vorschub leisten würde – natürlich zu recht. So heißt es einfach: Das ist eine weitere Zutat, die zufälligerweise auch färbt. Zum zweiten können inzwischen sogar einige Verbraucher lesen – oder sie haben mein Buch gelesen und wissen Bescheid – und die riechen natürlich bei einer Deklaration eines Farbstoffs den Braten,. während sie mit Malz, Karamell oder Runkelrübensaftexktrakt nichts anfangen können und bei Rote Beetensaft vielleicht an Saft und nicht an Farbstoff denken.
Achten sie mal drauf beim Einkauf – sie werden sehen, heute wird einiges gefärbt!