Wer einmal auf Verpackungen geschaut hat, wird feststellen, dass sich dort zumeist ein Haltbarkeitsdatum befindet. Meistens ist es das Mindesthaltbarkeitsdatum, manchmal auch ein Verbrauchsdatum. Rund um diese gibt es einige Missverständnisse. Zeit, diesen Mal nachzugehen.
Die gesetzliche Grundlage für beide Angaben ist die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung, kurz LMKV. Sie gilt für alle verpackten Lebensmittel und sie regelt, wie diese gekennzeichnet werden müssen, also was auf die Packung drauf kommt. Der LMKV verdanken wir auch die Zutatenliste oder die Verkehrsbezeichnung, also eine Umschreibung des Lebensmittels, wenn dieses einen Fantasienamen hat.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum muss auf die meisten Lebensmittelverpackungen drauf. Ausnahmen sind:
- Lebensmittel, für die ein Verbrauchsdatum vorgeschrieben ist (dazu noch später mehr)
- Bestimmte Lebensmittel, die sehr lange haltbar sind wie Kaugummis, Zucker und Zuckerwaren
- Lebensmittel, die frisch oder bald verzehrt werden wie Obst und Gemüse, Brötchen
- Zahlreiche alkoholische Lebensmittel
Alle anderen Lebensmittel müssen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) gekennzeichnet werden, also nicht nur Lebensmittel, die nicht sehr lange haltbar sind, sondern auch Lebensmittel die Monate oder Jahre haltbar sind, wie Konservendosen, Kekse oder Reis. Je länger es haltbar ist, desto weniger Angaben sind nötig. Wenn ein Lebensmittel über drei Monate haltbar ist, kann der Tag weggelassen werden und bei über 18 Monate auch der Monat. Von dieser Möglichkeit machen die Unternehmen jedoch wenig Gebrauch: Im Gegenteil: Sie drucken meist eine kombinierte Loskennzeichnung mit Datum drauf, damit die Lebensmittel verfolgbar sind. Da steht dann schon mal auf einer im Dezember 2011 gekauften Konservendose „mindestens haltbar bis zum 21.7.2014 um 12:39“. Folgen wir dann daraus, dass sie am 21.7.2014 um 12:40 verdorben ist?
Klarer wird was das MHD ist, wenn man zu dem zweiten Datum übergeht, dem Verbrauchsdatum. Auch dieses ist in der LMKV geregelt. Dort steht recht deutlich, worum es sich handelt: „Bei in mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht verderblichen Lebensmitteln, die nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen könnten, ist anstelle des Mindesthaltbarkeitsdatums das Verbrauchsdatum anzugeben.“. Das ist eigentlich dass, was die meisten Verbraucher auch mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum verbunden: bis zu dieser Zeit kann ich das Lebensmittel genießen, darüber hinaus sollte ich die Finger davon lassen. Verbrauchsdaten sind daher selten länger als einige Tage, denn die Lebensmittel die damit gekennzeichnet werden, sind leicht verderblich, das ist z.B. Hackfleisch, Hühnerfleisch, roher oder geräucherter Fisch, Vorzugsmilch (unbehandelte Milch) etc. Es handelt sich auch um Lebensmittel, bei denen sich leicht eine Flora ansiedelt die gefährlich ist, auch wenn das Lebensmittel sich geschmacklich nicht verändert, oder die diese schon Anfang an enthält. Die Bakterien vermehren sich auch bei Kühlung und nach einigen Tagen sind so viele vorhanden, dass der Genuß nicht mehr ratsam ist. Also das Verbrauchsdatum (zu erkennen an dem Text „zu verbrauchen bis“) ist eine harte Grenze. Danach macht man keine Experimente und schmeißt das ganze weg, auch wenn das Essen noch gut erscheint. Salmonellen z.B. produzieren keine geruchsbildenden Stoffe, können aber im harmlosesten Fall heftigen Durchfall verursachen und bei einem pathogenen Stamm kann das die Gesundheit ernsthaft gefährdet sein.
Lebensmittel, die über das Verbrauchsdatum sind, dürfen auch nicht mehr verkauft werden. Üblicherweise sind diese Lebensmittel auch nur in der Kühltheke zu finden. Wären sie gefroren, oder ohne Kühlung haltbar, so hätten sie ein MHD.
Anders sieht es bei dem MHD aus. Es heißt eben, dass bis dahin das Lebensmittel mindestens haltbar ist. Aber es kann natürlich durchaus länger haltbar sein und zwar um so länger je höher das MHD ist. Es ist natürlich für den Verbraucher wichtig, vor allem bei Lebensmittel mit einem kurzen MHD, wie pasteurisierte Milch. Wichtiger ist es für den Handel, da dieser die Lebensmittel aussortiert, wenn das MHD erreicht wird. Manche machen dies recht rigoros und sondern alles aus, andere senken den Preis. Das ist deswegen so, weil viele Verbraucher Waren nicht mehr kaufen, wenn das MHD erreicht oder überschritten ist und vermuten, der Handel würde seinen Sorgfaltspflichten nicht nachkommen, weil er sie noch immer verkauft. Um eines klarzustellen: Lebensmittel, bei denen das MHD überschritten sind, dürfen weiterhin verkauft werden. Der Handel tut es trotzdem in der Regel nicht, weil sich nun die Beweislast umkehrt. Anders ausgedrückt: Das MHD ist vom Hersteller eine Art Garantie, dass bei ordnungsgemäßer Lagerung und Einhaltung der Kühlkette das Lebensmittel bis dahin haltbar ist, mikrobiologisch einwandfrei und es keine Veränderung durch chemische oder physikalische Prozesse gibt, die ja auch zum Verderb führen können. Danach ist es wie bei der Garantie, wenn sie ein technisches Gerät kaufen: Sie müssen nun beweisen, dass das Lebensmittel noch in Ordnung ist, bzw. in diesem Falle der Handel.
Das MHD ist in der Regel so gestaltet, dass es einen größeren Sicherheitsspielraum als das Verbrauchsdatum beinhaltet. So steht ein MHD z.B. auf pasteurisierter Milch, bei der alle pathogenen Keime abgetötet wurden (aber die recht harmlosen Milchsäurebakterien können die Pasteurisierung überleben), während ein Verbrauchsdatum auf Vorzugsmilch steht, die eben die ganze Bakterienflora beinhaltet. So kann bei Überschreiten des MHD die Milch sauer werden, aber die Gefahr, dass sich Keime ausbreiten, die Gifte bilden ist sehr gering.
Das bedeutet, dass man Lebensmittel, die vom Handel wegen überschreiten des MHD heruntergesetzt wurden, durchaus kaufen kann. Auch muss man Lebensmittel, bei denen das MHD überschritten ist, nicht wegwerfen. Es ist eigentlich ganz einfach: probieren und sehen, ob es geschmacklich verändert ist, ungewöhnlich riecht, verfärbt ist oder die Konsistenz verändert. Ist dies nicht der Fall, so kann man es natürlich noch essen.
Was beide Daten aber nicht sind, ist eine Garantie nach dem Motto Verstand „abschalten“. Sie gelten unter anderem nur für den Fall, das Kühlketten eingehaltet werden und Behältnisse nicht beschädigt. Wenn die Ware aus irgendeinem Grund beim Handel z.B. längere Zeit nicht gekühlt wurde, dann verdirbt das Lebensmittel schneller. Wenn also etwas auffällig ist, obwohl MHD oder Verbrauchsdatum noch nicht erreicht wurden, dann sollte man es wegwerfen.