Bernd Leitenbergers Blog

Eine neue Gesetzesinitiative

Wir haben nun nur noch 3 Millionen Arbeitslose, doch werden wir je Vollbeschäftigung erreichen? Bei der Regierung in Berlin, hat dieses Thema oberste Priorität. Sorge macht vor allem der sogenannte „Bodensatz“. So Phillip Rössler: „Wie rechnen mit mindestens 300.000, eventuell sogar 700.000 Personen die nicht vermittelbar sind. Manche wollen gar nicht arbeiten, andere haben nicht die Qualifikation für den Arbeitsmarkt. Derzeit befinden sich viele dieser Personen in Maßnahmen, die dem Steuerzahler viel Geld kosten, aber den betroffenen nichts bringen“.

So arbeitet derzeit eine Kommission daran eine Lösung für mehrere Probleme zu finden: Wie findet man eine Beschäftigung für diese Leute, aber wie reformiert man auch unser Strafgesetzbuch, das im Kern noch aus wilhelminischen Zeiten stammt.

So kam von einem Abgeordneten eine Idee, die derzeit diskutiert wird: Es gibt zahlreiche Delikte die heute noch unter hohen Strafen stehen, für die es aber in der Bevölkerung nicht das Unrechtsbewusstsein gibt, wie Steuerhinterziehung, Fahren unter Alkoholeinfluss (ohne Personenschaden), Fahrerflucht nach einer Sachbeschädigung (ebenfalls ohne Personenschaden). Besonders oft fallen hier gut Begüterte auf, welche diese Delikte begehen und die dann dafür ins Gefängnis müssen.

Der Strafeffekt ist meist gering „Über den Anwalt können Manager und viele andere auch im Gefängnis ihrer Kerntätigkeit nachgehen und Entscheidungen treffen. Sie werden kaum in ihrer Berufsausübung gehindert und anders als bei den einfachen Bürgern kann sie das auch nicht die Existenz kosten. Ich habe mal von jemanden gehört, der wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren verurteilt wurde, „So einen schönen und langen Urlaub hatte ich noch nie“. Das kann nicht Sinn unseres Strafrechts sein.“ sagte ein Mitglied der Beratungskommission über die neue Gesetzesnovelle.

So plant die Bundesregierung daher eine Reihe von Gesetzen zu reformieren und sie durch ein neues Modell zu ersetzen.

Demnach soll es einem zu einer Gefängnisstrafe Verurteilten frei stehen, ob er selbst die Strafe antritt oder stattdessen andere bezahlt. Die Grenze sind , das nur Stafen bis 5 Jahren Dauer und nur welche bei denen nicht die Gesundheit von Menschen geschädigt wurde von dieser Novelle betroffen sind. Gedacht wird an Steuervergehen, Falschaussagen, Betrug, Irreführung der Behörden, verschiedene Verkehrsdelikte, Die Kommission will damit zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Leistungsträger können weiter ihrem Job nachgehen, was für die Allgemeinheit viel nützlicher sei, als sie wegzusperren und die Personen die eigentlich nicht arbeiten wollen oder keine qualifizierte Arbeit bekommen haben eine Anstellung. Allerdings müssen die Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes eingehalten werden: Vorgeschlagen wird eine Bezahlung von 15 Euro (mit Sozialbeitrag des Arbeitgebers eine Belastung von 20 Euro für den Verurteilten) und eine Person darf nur 8 Stunden am Tag und 5 Tage in der Woche arbeiten und hat Anrecht auf 6 Wochen Urlaub. Mit Feiertagen kommt man so zu netto 215 Arbeitstagen zu je 8 Stunden. So muss ein Verurteilter insgesamt 5 arbeitslose für seinen Gefängnisaufenthalt bezahlen die sich dann im Schichtdienst abwechseln. Die Kosten belaufen sich so auf 16.000 Euro/Monat, was sich derzeit nur Spitzenverdiener leisten können. Die für den Personenkreis attraktive Bezahlung (entsprechend brutto 2.400 Euro /Monat) soll dazu führen, dass sie freiwillig ins Gefängnis gehen, wobei dies für jeden ja auf maximal 40 Stunden pro Woche begrenzt ist

Für Gut-, aber nicht Spitzenverdiener soll das Teilzeitmodell angewendet werden. Bei dieser kann der Verurteilte seiner Arbeit nachgehen, sitzt aber über Nacht, an Wochenenden und während des Urlaubs ein. Er benötigt dann nur zwei Stellvertreter, was die monatlichen Belastungen auf 6.400 Euro reduziert. Hervorgehoben wird, dass so viele Selbständige, Ärzte und andere Personen die sich wegen Steuerhinterziehung oder ähnlichen Delikten schuldig gemacht haben weiter der Gesellschaft zur Verfügung stehen. „Wenn der Inhaber eines Kleinbetriebs für 2 Jahre ins Gefängnis gehen muss, dann muss er den Betrieb für immer aufgeben. Seine Existenz ist ruiniert und es stehen noch viele Angestellte und Arbeiter auf der Straße. So dagegen schafft er für diese Zeit sogar zwei Arbeitsplätze“, sagte Josef Schlarmann, Vorsitzender der CDU Mittelstandsvereinigung.

Doch nicht bei allen Abgeordneten trifft diese Regelung auf Zustimmung. Vor allem die CSU wehrt sich dagegen, dass sich so viele von ihren Strafen freikaufen können. „Das wäre ein schlechtes Signal für unsere Gesellschaft“ so Seehofer. Ein Kompromissvorschlag, der derzeit erarbeitet wird, sieht nun vor, dass nicht die Anzahl der Stellvertreter sich nach ihrer Bezahlung richtet, sondern nach dem Bruttoneinkommen des Verurteilten. Ein Manager der 1 Million Brutto verdient müsste so rein rechnerisch 26 Stellvertreter bezahlen die jeweils 8 Stunden pro Tag, 5 Tage pro Woche einsitzen würden. (1 Million / 3.200 Euro/Monat/12 Monate) Die 6.400 und 16.000 Euro/Monat wären dann nur Mindestbeträge, ab denen das Modell greift. Wer darunter liegt wird in jeem falle seine Strafe selbst antreten müssen.

Dagegen spricht, dass diese Menge an Inhaftierten gar nicht aufgenommen werden kann „Wir haben dazu gar nicht genug Gefängnisse“. Derzeit wird diskutiert, ob stattdessen für die Personen die rein rechnerisch zu viel sind dann andere Betätigungen gefunden werden wie Qualifizierungsmaßnahmen oder gemeinnützige Arbeit. Dies wird aber kritisch gesehen. „Wir kennen das schon von Harz-IV, die laufen zum Arzt und bringen ein Attest oder tauchen gar nicht erst auf“. Ein FDP Vorschlag zieht daher darauf ab, nur die 5 benötigten Stellvertreter ins Gefängnis zu schicken und den Rest des Geldes als Zuschuss zur Arbeitskasse zu verwenden und dafür den Bundeszuschuss zu kürzen.

Es ist zu erwarten, dass dieses Gesetz massiv von der Opposition angegriffen wird, und ob es den Bundesrat passieren wird, gilt angesichts der existierenden Mehrheitsverhältnis als höchst unsicher.

 

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