Sind Lebensmittel „ohne Farbstoffe“ auch frei von Farbstoffen?
Auch hier bedeutet dass nur, dass keine Zusatzstoffe zugesetzt wurden. Allerdings haben zahlreiche Lebensmittel eine Eigenfarbe. Wenn man Extrakte aus diesen zusetzt, dann ist dies das Gleiche wie der Zusatz von Farbstoffen. Populär ist es, Extrakte aus Karotten einzusetzen (enthalten orangene Farbstoffe), oder aus Roter Beete (je nach Säuregrad rote bis violette Farbstoffe). Es gibt Lebensmittel, aus denen man gelbe, orangene, rote und violette Farbstoffe extrahieren kann. Nur blau und grün sind nicht möglich.
Besonders perfide ist, dass so Verbote umgangen werden. Der Zusatz von Farbstoffen ist nicht bei allen Lebensmitteln möglich. So ist er verboten, wenn der Farbstoffzusatz den Verbraucher täuschen könnte, also die Eigenfarbe des Lebensmittels ein Hinweis auf einen wertvollen Bestandteil ist. Das populärste Beispiel ist die Färbung von Brot. Bei Brot ist der Zusatz von Farbstoffen verboten. Jeder weiß, dass je heller das Brot ist, um so mehr hoch ausgemahlene Mehle enthält es und um so weniger Vollkornbestandteile: Der Mehlkörper ist fast weiß, die Schale dunkel gefärbt. Daher werden heute Brot in großem Stil färbende Zusätze zugesetzt, wie Runkelrübenextrakt, Karamell, Malzextrakt. Sie sind aber erkennbar. Zum einen ist nur das Mehl fein ausgemahlen. Die Schale ist es nicht. Vollkornbrot hat daher keine gleichmäßige Farbe, sondern sieht mehr gesprenkelt aus. Zudem geht der Farbton mehr ins Gelblich-orangefarbene, während dunkles Mehl mehr ins Braungraue geht.
Wenn man es übertreibt, werden die Behörden allerdings aktiv. So machte „Mühlenhof“ Werbung mit Jörg Pilawa, in der gesagt wurde, die Wurst enthalte keine Geschmacksverstärker, Farbstoffe, Laktose und Gluten. Insbesondere die letzten drei sind bei Produkten dieser Firma gar nicht zugelassen. Die Werbung darf in dieser Form nicht mehr erfolgen.