Hochverfügbarkeit am Beispiel einer Webpräsentation oder eines Webshops 1

So, heute ein Gastbeitrag von Andreas Buschmann in zwei Teilen. Den zweiten Teil gibt es morgen.

Teil 1

Von dem Moment an, an dem eine Webpräsentation oder ein Webshop ernsthaft Benutzt wird, ist die Verfügbarkeit der zugehörigen Webseiten relevant.

Ernsthaft Benutzt bedeutet in diesem Fall, die Nicht Erreichbarkeit der Webseiten tut dem Eigentümer weh. (z.B. Einnahmenausfall oder es paßt nicht zum Renommee).

Die Verfügbarkeit von Webseiten wird ggf. vertraglich vereinbart, dabei werden oft die Begriffe „best effort“, bestimmte erlaubte Ausfallzeiten, oder N Neunen verwendet.
Die Vertragliche Situation (oder die in house gewünschte Verfügbarkeit) muß dann irgendwie auf eine technische Implementierung abgebildet werden, dazu gehört dann auch ein Satz Regeln für das Management der Hard- und Software. Continue reading „Hochverfügbarkeit am Beispiel einer Webpräsentation oder eines Webshops 1“