Zeit für die Lebensmittelüberwachung professionell zu werden.
Aktuelle Ereignisse brachten mich dazu mich nach längerer Zeit wieder mit der gesundheitsbezogener Werbung auseinandersetzen. Die war schon, als ich vor über 20 Jahren Lebensmittelrecht mir einverleiben musste, ein Minenfeld.
Die gesetzliche Vorgabe war damals recht klar: es ist verboten Lebensmitteln (und Nahrungsergänzungsmitteln) Wirkungen zuzuschreiben, die sich auf die Heilung oder Linderung von Krankheiten beziehen. Das grundlegende Problem schon damals: die Werbung für Lebensmittel beruhte ja nicht darauf, dass jemand sagte „Mit Saft X bekommst Du deine Erkältung im Nu wieder weg“, sondern „Mit Saft X bekommst Du erst gar keine Erkältung“. Das klingt zum einen viel positiver, weil auf die Gesundheit und nicht Krankheit bezogen. Und der Markt ist viel größer, denn sonst trinkt man den Saft nur, wenn man eine Erkältung hat, aber wenn er vorbeugend wirkt, vielleicht das ganze Winterhalbjahr.
Eine Werbung, die positive Aussagen für die Gesundheit macht, war aber schon damals vom Gesetz her erlaubt.
Daneben gab es schon immer die von Juristen ausgedachten Sprüche, die an der Grenze waren und über die dann erst Gerichte entscheiden mussten. Continue reading „Zeit für die Lebensmittelüberwachung professionell zu werden.“