Zeit für die Lebensmittelüberwachung professionell zu werden.
Aktuelle Ereignisse brachten mich dazu mich nach längerer Zeit wieder mit der gesundheitsbezogener Werbung auseinandersetzen. Die war schon, als ich vor über 20 Jahren Lebensmittelrecht mir einverleiben musste, ein Minenfeld.
Die gesetzliche Vorgabe war damals recht klar: es ist verboten Lebensmitteln (und Nahrungsergänzungsmitteln) Wirkungen zuzuschreiben, die sich auf die Heilung oder Linderung von Krankheiten beziehen. Das grundlegende Problem schon damals: die Werbung für Lebensmittel beruhte ja nicht darauf, dass jemand sagte „Mit Saft X bekommst Du deine Erkältung im Nu wieder weg“, sondern „Mit Saft X bekommst Du erst gar keine Erkältung“. Das klingt zum einen viel positiver, weil auf die Gesundheit und nicht Krankheit bezogen. Und der Markt ist viel größer, denn sonst trinkt man den Saft nur, wenn man eine Erkältung hat, aber wenn er vorbeugend wirkt, vielleicht das ganze Winterhalbjahr.
Eine Werbung, die positive Aussagen für die Gesundheit macht, war aber schon damals vom Gesetz her erlaubt.
Daneben gab es schon immer die von Juristen ausgedachten Sprüche, die an der Grenze waren und über die dann erst Gerichte entscheiden mussten.
Beurteilung von Gesundheitsversprechen früher
Ich habe dies gehasst. Man hat als junger Mensch, wenn man wirklich Jahre studiert hat, dann noch ein Jahr in einer Untersuchungsanstalt arbeiten muss, die Vorstellung, man sei nun ausreichend vorbereitet für den Beruf und wisse alles. Was übrigens auch stimmt, in einer der ersten Kaffeepausen in der Untersuchungsanstalt, in der ich war, sind wir irgendwie auf ein Lebensmittelchemiethema gekommen und ich habe darüber geredet, da sagte dann einer der Laborleiter „Ja diese Studenten, die direkt von der Uni kommen, die haben den Stoff noch drauf“. In der Behörde ist jeder Laborleiter nur für einen Teilbereich zuständig, in dem Fall waren es Pflanzenschutzmittel und auf dem Gebiet dann zwar Experte, vergisst aber den Rest seiner Ausbildung den er nicht mehr braucht leicht. Oft nicht mal das. Als ich das erste Mal eine Besprechung mit der Leiterin des Labors für Fette und Fertiggerichte hatte, und es um ein Sesamöl ging glaubte sie mir eine Aussage über Sesamöl nicht. Just kam da gerade ein Anruf herein und ich konnte im Belitz-Grosch, dem Standardwerk für Lebensmittelchemie nachschlagen und ihr nach dem Telefonat die Stelle präsentieren, in der meine Aussage belegt war.
Aber zurück zum eigentlichen Thema. Wenn es um solche „gesundheitsbezogenen Angaben“ ging, blieb einem als Student (und für die Laborleiter gilt das genauso) nichts anderes übrig, als in die Bibliothek zu gehen, und Gesetzeskommentare zu lesen. Das war im Prinzip eine Kurzzusammenfassung von Urteilen zum Sachverhalt und man musste eben eines finden, wo eine ähnliche Aussage schon mal von einem Gericht beurteilt wurde.
Da fühlt man sich herabgesetzt. Man ist nun Lebensmittelchemiker, könnte an einem Gericht als Gutachter auftreten, muss sein Urteil aber nicht nach dem eigenen Fachwissen abgeben, sondern danach, was andere Richter und damit zumindest was den naturwissenschaftlichen Teil angeht, Laien, schon mal geurteilt haben. Aber so läuft es in der Juristerei. Richter hören meist auf das was andere Richter schon mal geurteilt haben.
Das war zu meiner Zeit, als ich noch als Lebensmittelchemiker arbeitete, also vor 1999. Ich bin dem Thema wie man sieht treu geblieben, denn ich habe das Studium ja niemals bereut und es war das, was ich gerne machen wollte – allerdings Lebensmittel analysieren, ihre Veränderungen erforschen, ihre Wirkungen aufklären, nicht Rechtsfragen klären. Um genau das geht es aber in der Praxis. So bin ich froh, dass ich heute über das Thema zwar schreiben kann, aber nicht Gutachten anfertigen muss.
Seit 2006: Die Verordnung 1924/2006 EU
2006 hat sie die EU dem Thema angenommen und die sogenannte Health Claims Verordnung erlassen. Die Verordnung die korrekt „Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel“ und einige Folgeverordnungen regeln heute die Angaben europaweit. Die entsprechenden Paragrafen im deutschen Gesetz sind ersatzlos weggefallen.
Auf den ersten Blick sieht es für die Rechtsposition gut aus. In Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 der Verordnung werden anders als im deutschen Recht bis dahin nicht nur Angaben zur Linderung von Krankheiten gemacht, sondern auch für die Gesundheit, eine sogenannte „gesundheitsbezogene Angabe“. Als zweite Maßnahme ist per Gesetz nun jede Werbung verboten, außer der Werbung die erlaubt ist. Für letzte gibt es ein Verfahren. Ein Unternehmen muss für eine Behauptung, einen sogenannten „Health Claim“, einen Antrag bei der EU stellen und Belege für ihn vorweisen wie z.B. Studien. Die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA setzt dann ein Expertenpanel dran und das entscheidet über den Health Claim. Das ist nicht nach dem Geschmack der Hersteller denn das dauert und das Paneel ist konservativ. Die meisten Health Claims werden abgelehnt, darunter auch als prominentes Beispiel die für aktive Milchsäurebakterien oder Vitamin C als Vorbeugung für Erkältungskrankheiten.
Damit wäre die Welt doch in Ordnung oder?
Auf den ersten Blick ja. Viele Werbebotschaften (nebenbei: wenn hier oder allgemein im Lebensmittelrecht von „Werbung“ die Rede ist, dann ist damit nicht nur die Werbung in Medien gemeint, sondern jede Angabe des Herstellers zu seinem Produkt, auch die auf der Packung aufgedruckten) wurden so einkassiert. Die Hersteller mussten sich auf gut klingende, aber letztendlich triviale Botschaften zurückziehen wie „Vitamin C trägt zu einer normalen Kollagenbildung für eine normale Funktion der Haut bei oder Biotin und Zink tragen zur Erhaltung einer gesunden Haut bei oder Vitamin E trägt dazu bei, die Zellen vor oxidativem Stress zu schützen. Der springende Punkt ist dabei „trägt dazu bei“. Also alleine damit ist es nicht getan.
Doch die EU hat ihre Rechnung ohne deutsche Gerichte gemacht. Sich von der EU die Gesetzgebung vorschreiben lassen? Das stößt deutschen Richtern übel auf und so hat sich eine Parallelgesetzgebung etabliert, sogenannte Beauty-Claims. Das sind Aussagen wie: „Collagen kann zu einem glatten und festen Hautbild führen“, „Falten werden aufgepolstert“ oder „… um 15 Jahre optisch verjüngen“. Man glaubt es nicht: Solche Aussagen sind für einen Drink mit Kollagen, Hyaluronsäure und Elastin zulässig. Während die erste Aussage noch ein „kann“ enthält, sind die anderen beiden konkrete Versprechen. Wer möchte da nicht zugreifen, wenn die Haut um 15 Jahre verjüngt wird? Diese wurden von einem deutschen Gericht genehmigt,
Die Begründung: es handele sich um Aussagen über die oberflächliche Erscheinung der Haut, nicht über die gesundheitliche Funktion der Haut. Mir sträuben sich die Haare. Natürlich muss man zwischen der oberflächlichen Erscheinung und Vorgängen in der Haut unterscheiden. Aber das ist nicht so einfach. Eine Hautcreme, die per Definition nicht in die Schichten eindringen darf, die lebendes Gewebe enthält, hat eine oberflächliche Funktion. Trotzdem glätten diese die Haut über eine bestimmte Zeit und sie haben auch eine Schutzfunktion und damit sind sie indirekt auch für die Gesundheit wichtig, z.B. als UV-Schutz. Man kann also beide Teile nicht sauber trennen.
Aber es gibt einen wichtigen Unterschied: Eine Hautcreme wird aufgeschmiert, was auch für andere Kosmetika gilt. Niemand erwartet von ihr, das sie eine dauerhafte Tiefenwirkung hat. Genau das Gegenteil erwartet man von einem Nahrungsmittel. Es passiert den Verdauungstrakt, wird aufgespalten, aufgenommen und gelangt dann in die Zellen, idealerweise dorthin, wo man es haben will, hier also in die Hautschichten. Wenn es dort Wirkung hat, dann beim lebenden Gewebe. Das heißt ich erwarte von dem Wirkstoff eine dauerhafte Wirkung und eine positive Wirkung auf die Gesundheit, zumal die meisten Menschen den normalen Alterungsprozess der Haut als Krankheit ansehen. Wenn ich also solche Beauty Claims lese, dann nehme ich sie ernster als wenn mit denselben Claims für Hautcreme werben würde. Hand aufs Herz: wenn sie lesen: „Weniger Falten“ und „Straffes Hautbild“ und „Mehr Hautfeuchtigkeit“. Klingt das nicht gut und nach konkreten, nachprüfbaren Versprechen? Es sind aber nur unverbindliche Beauty-Claims, mit denen jeder werben darf. Sie müssen nicht mal beweisen werden.
Her mit den Beauty Claims!
Mich wundert angesichts dieser Rechtslage, warum dies bisher nur auf Nahrungsergänzungsmittel beschränkt ist. Das Lebensmittelrecht stellt diese mit Lebensmitteln gleich. Damit sind diese Werbeaussagen auch für Lebensmittel zulässig. Liebe Hersteller von Gummibären, Fruchtgummi und Co: auch eure Produkte enthalten Kollagen! Ihr könnt auch mit den schon erwähnten Beauty-Claims werben! Liebe Backfabriken: ihr verwendet Cystein, eine Aminosäure, die auch in Haaren häufig vorkommt (früher wurde sie auch aus Haaren gewonnen). Also werbt mit den positiven Eigenschaften eurer Brote für die Haare. Liebe Wurstwarenhersteller: durch die Verwendung von Schweineschwarten sind eure Würste ebenfalls reich an Kollagen: Damit sind sie nach der Meinung deutscher Gerichte gut für die Haut. Werbt damit!
Ehrlich ich wünsche mir das genau das geschieht. Denn diese Beauty Claims nehmen überhand und ich finde, weil der Verbraucher von Nahrungsergänzungsmitteln anders als bei Kosmetika eine dauerhafte Wirkung und einen Einfluss auf die Gesundheit erwartet, dass man diese Claims auf Kosmetika beschränkt. Vielleicht wachen die Gerichte mal auf, wenn sie inflationär auch bei Lebensmitteln auftauchen.
Unerlaubte, aber nicht geahndete Health Claims
Das ist die eine Sache, die ich in diesem Blog ansprechen will. Das zweite ist, dass unsere Lebensmittelüberwachung über 20 Jahre nach dem Aufkommen des Internets noch immer sich nicht auf dieses eingestellt hat. In der Praxis läuft dies so: Es gibt ein Nahrungsergänzungsmittel in einer Verpackung und einen Produktbeileger, das Gegenstück zum Beipackzettel bei Arzneimitteln. Der Beileger ist juristisch in Ordnung. Warum? Eine Untersuchungsbehörde zieht eine Probe, untersucht diese analytisch und klopft die Verpackung und den Beileger auf Verstöße ab. Was sie nicht tut: den Internetauftritt überprüfen außer es ist wirklich nicht zu übersehen wie die Fernsehwerbung von Mühlenhof und Werbung mit Selbstverständlichkeiten. So kann man auf der Webseite weitaus mehr versprechen und das kann dann auch über Beauty Claims hinausgehen. Aus derselben Webseite von der die Beauty Claims stammen: „ein XXX entwickelt, das die Haut von innen strafft.“ Oder: „Die Kollagen-YYYYY stimulieren die Hautzellen (Fibroblasten), wieder mehr körpereigenes Kollagen und Hyaluron zu produzieren … Schon nach vier Wochen wird die Hautfeuchtigkeit deutlich erhöht und Falten werden reduziert. Die Haut wird am ganzen Körper straffer und ebenmäßiger.“.
Das sind nun keine Aussagen mehr über die oberflächliche Wirkung, sondern konkrete Aussagen über Wirkung von Innen, also Beeinflussung der tieferen Hautschichten und über Stimulierung der Hautzellen und damit eindeutig Health Claims und damit verboten, denn für Kollagen und Kollagen-Hydrolysate hat die EFSA schon 2013 einen Health Claim abgelehnt.
Machen sie mal den Test und nehmen sie ein beliebiges Nahrungsergänzungsmittel das mit solchen Aussagen wirbt. Besuchen sie mal die Website und schauen sie sich die Angaben dort an und dann vergleichen sie diese mit den Angaben im Produktbeileger. Ich prophezeie: sie werden viele Angaben auf der Website nicht im Beileger wiederfinden.
Die Politik tut nichts
Was ist die Lösung der Politik? Seit das Verbraucherministerium in CDU/CSU Hand ist, tut sich eigentlich nichts. Die Lösung war vor einigen Jahren das Portal Lebensmittelklarheit.de. Dort sollen Verbraucher Verstöße melden, die dann mit dem Unternehmen meist im Einverständnis geklärt werden. Übertragen auf den Straßenverkehr ist das wie wenn sie jemand bittet nicht im Parkverbot zu parken oder in einer Spielstraße langsam zu fahren. Es nützt nichts. Wenn aber an der Windschutzscheibe ein Knöllchen steckt oder sie einen Brief mit Blitzer-Foto bekommen und beide Mal Geld berappen müssen, dann ändern sie ihr Verhalten.
Mein Vorschlag: gründet eine eigene Abteilung, die die Landesuntersuchungsanstalten ergänzt und nur die Aufgabe hat, Werbung in den Medien zu verfolgen. Sie ist für alles zuständig, was bundesweit publiziert wird, also Print, Fernsehen und vor allem Internetwerbung. Die Leute können sich so auf dieses Themengebiet spezialisieren, Datenbanken mit Slogans und Urteilen anlegen und viel professioneller den Konzernen gegenübertreten als der kleine Lebensmittelchemiker in einer Landesuntersuchungsanstalt, der neben dieser Werbung sich auch mit zig anderen Dingen beschäftigen will. Dazu müsste man diesen Teil der Lebensmittelüberwachung auf Bundesebene ausgliedern, was an der Länderhoheit kratzt und dafür sorgt, das es nicht dazu kommt, aber es wäre im Sinne aller Beteiligten, denn so können sich die Landesuntersuchungsanstalten auf die Überwachung der lokalen Unternehmen konzentrieren und hätten mehr Zeit dafür und könnten alle Fälle von überregionaler Werbung auf die Spezialisten abschieben, ja sie hätten dort auch kompetente Ansprechpartner, die ihnen bei ähnlichen regionalen Fällen helfen könnten.
Natürlich kostet eine solche Abteilung Geld, aber die Verstöße sind strafbewehrte Ordnungswidrigkeiten, beim Wiederholungsfall kann es sogar bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe geben. Bei einem kleinen Review einiger Urteile gab es Bußgelder im höheren vierstelligen bis niedrigen fünfstelligen Bereich, also so plus/minus 10.000 Euro. Da lohnt es sich. Wenn ich davon ausgehe, dass ein Lebensmittelchemiker nur eine Beanstandung pro Woche bearbeitet (ich meine man kann mehr schaffen – zwei Tage pro Beanstandung, davon einen für einen Gerichtstermin müssten ausreichen) dann bringt er dem Staat 40.000 Euro pro Monat, kostet ihn aber nur etwa 6.000 Euro (mit Rückklagen in die Pensionskasse und Sozialabgaben). Ich glaube das wird sogar noch mehr werden. Die ersten Verfahren werden schleppend laufen. Jede Firma wird warten, bis es ein Gerichtsurteil gibt. Doch je mehr es davon gibt um so mehr Erfahrungswerte liegen vor, um so höher das Prozessrisiko für die Firma. Nach einigen Jahren ist davon auszugehen, dass nicht nur die Zahl der Verstöße sinkt, sondern es meist nicht mehr zu einem Prozess kommt, sondern die Firmen lieber gleich das Bußgeld zahlen, wenn sie wissen, das sie keinen Erfolg vor Gericht haben. Damit wären zumindest die Health-Claims vom Tisch. Ich würde aber auch gegen Beauty-Claims vorgehen. Einfach nur um eine breite Basis an Urteilen zu haben, was erlaubt ist und was nicht. Heute ist die Vorgehensweise die, dass wenn die Aussage nicht irgendwie darauf hindeutet, das die Wirkung von Innen oder tieferen Schichten kommt, man jede Aussage als Beauty Claim zulässt und nicht dagegen vorgeht.
Doch wirtschaftlich denken kann unser Staat offensichtlich nicht. Sonst würde er auch im Finanzamt vielmehr Steuerfahnder einstellen oder ausbilden, von denen jeder im Durchschnitt 1 Million Euro pro Jahr einbringt, aber nur etwa 80.000 Euro kostet. Für mich ist es höchste Zeit, dass auch die Lebensmittelüberwachung professioneller wird.