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Was ist der Unterschied zwischen Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum?

Wer einmal auf Verpackungen geschaut hat, wird feststellen, dass sich dort zumeist ein Haltbarkeitsdatum befindet. Meistens ist es das Mindesthaltbarkeitsdatum, manchmal auch ein Verbrauchsdatum.

Die gesetzliche Grundlage für beide Angaben ist die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung, kurz LMKV. Sie gilt für alle verpackten Lebensmittel und sie regelt, wie diese gekennzeichnet werden müssen, also was auf die Packung drauf kommt. Der LMKV verdanken wir auch die Zutatenliste oder die Verkehrsbezeichnung, also eine Umschreibung des Lebensmittels, wenn dieses einen Fantasienamen hat.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum muss auf die meisten Lebensmittelverpackungen drauf. Ausnahmen sind:

Alle anderen verpackten Lebensmittel müssen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) gekennzeichnet werden, also nicht nur Lebensmittel, die nur einige Tage lange haltbar sind, sondern auch Lebensmittel die Monate oder Jahre haltbar sind, wie Konservendosen, Kekse oder Reis. Je länger es haltbar ist, desto weniger Angaben sind nötig. Wenn ein Lebensmittel über drei Monate haltbar ist, kann der Tag weggelassen werden und bei über 18 Monate auch der Monat. Von dieser Möglichkeit machen die Unternehmen jedoch wenig Gebrauch: im Gegenteil: Sie drucken meist eine kombinierte Loskennzeichnung mit Datum drauf, damit das Lebensmittel verfolgbar ist. Da steht dann schon mal auf einer im Dezember 2011 gekauften Konservendose “mindestens haltbar bis zum 21.7.2014 um 12:39?. Folgen wir dann daraus, dass sie am 21.7.2014 um 12:40 verdorben ist?

Klarer wird die Funktion des MHD, wenn man zu dem zweiten Datum übergeht, dem Verbrauchsdatum. Auch dieses ist in der LMKV geregelt. Dort steht recht deutlich, worum es sich handelt: “Bei in mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht verderblichen Lebensmitteln, die nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen könnten, ist anstelle des Mindesthaltbarkeitsdatums das Verbrauchsdatum anzugeben.”. Das ist eigentlich dass, was die meisten Verbraucher auch mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum verbunden: Bis zu dieser Zeit kann ich das Lebensmittel genießen, darüber hinaus sollte ich die Finger davon lassen. Verbrauchsdaten sind daher selten länger als einige Tage, denn die Lebensmittel, die damit gekennzeichnet werden, sind leicht verderblich, das ist z.B. Hackfleisch, Hühnerfleisch, roher oder geräucherter Fisch, Vorzugsmilch (unbehandelte Milch) etc. Es handelt sich auch um Lebensmittel, bei denen sich leicht eine Flora ansiedelt, die gefährlich ist, auch wenn das Lebensmittel sich geschmacklich nicht verändert, oder die diese schon von Anfang an enthält. Die Bakterien vermehren sich auch bei Kühlung und nach einigen Tagen sind so viele vorhanden, dass der Genuss nicht mehr ratsam ist. Also das Verbrauchsdatum (zu erkennen an dem Text “zu verbrauchen bis”) ist eine harte Grenze. Danach macht man keine Experimente und schmeißt das ganze weg, auch wenn das Essen noch gut erscheint. Salmonellen z.B. produzieren keine geruchsbildenden Stoffe, können aber im harmlosesten Fall heftigen Durchfall verursachen und bei einem pathogenen Stamm kann das die Gesundheit ernsthaft gefährdet sein.

Lebensmittel, die über das Verbrauchsdatum sind, dürfen auch nicht mehr verkauft werden. Üblicherweise sind diese Lebensmittel auch nur in der Kühltheke zu finden. Wären sie gefroren, oder ohne Kühlung haltbar, so hätten sie ein MHD.

Anders sieht es bei dem MHD aus. Es heißt eben, dass bis dahin das Lebensmittel mindestens haltbar ist. Aber es kann natürlich durchaus länger haltbar sein, und zwar um so länger, je höher das MHD ist. Wichtig ist es für den Handel, da dieser die Lebensmittel aussortiert, wenn das MHD erreicht wird. Manche machen dies recht rigoros und sondern alles aus, andere senken den Preis. Das ist deswegen so, weil viele Verbraucher Waren nicht mehr kaufen, wenn das MHD erreicht oder überschritten ist und vermuten, der Handel würde seinen Sorgfaltspflichten nicht nachkommen, weil er sie noch immer verkauft. Um eines klarzustellen: Lebensmittel, bei denen das MHD überschritten ist, dürfen weiterhin verkauft werden. Der Handel tut es trotzdem in der Regel nicht, weil sich nun die Beweislast umkehrt. Anders ausgedrückt: Das MHD ist vom Hersteller eine Art Garantie, dass bei ordnungsgemäßer Lagerung und Einhaltung der Kühlkette das Lebensmittel bis dahin haltbar ist, mikrobiologisch einwandfrei und es keine Veränderung durch chemische oder physikalische Prozesse gibt, die ja auch zum Verderb führen können. Danach ist es wie bei der Garantie, wenn sie ein technisches Gerät kaufen: Sie müssen nun beweisen, dass das Lebensmittel noch in Ordnung ist, bzw. in diesem Falle der Handel.

Das MHD ist in der Regel so gestaltet, dass es einen größeren Sicherheitsspielraum als das Verbrauchsdatum beinhaltet. So steht ein MHD z.B. auf pasteurisierter Milch, bei der alle pathogenen Keime abgetötet wurden (aber die recht harmlosen Milchsäurebakterien können die Pasteurisierung überleben), während ein Verbrauchsdatum auf Vorzugsmilch steht, die eben die ganze Bakterienflora beinhaltet. So kann bei Überschreiten des MHD die Milch sauer werden, aber die Gefahr, dass sich Keime ausbreiten, die Gifte bilden, ist sehr gering.

Das bedeutet, dass man Lebensmittel, die vom Handel wegen überschreiten des MHD heruntergesetzt wurden, durchaus kaufen kann. Auch muss man Lebensmittel, bei denen das MHD überschritten ist, nicht wegwerfen. Es ist eigentlich ganz einfach: probieren und sehen, ob es geschmacklich verändert ist, ungewöhnlich riecht, verfärbt ist oder die Konsistenz verändert. Ist dies nicht der Fall, so kann man es natürlich noch essen.

Was beide Daten aber nicht sind, ist eine Garantie nach dem Motto Verstand “abschalten”. Sie gelten unter anderem nur für den Fall, das Kühlketten eingehalten werden und Behältnisse unbeschädigt sind. Wenn die Ware aus irgendeinem Grund beim Handel z.B. längere Zeit nicht gekühlt wurde, dann verdirbt das Lebensmittel schneller. Wenn also etwas auffällig ist, obwohl MHD oder Verbrauchsdatum noch nicht erreicht wurden, dann sollte man es wegwerfen.

Wichtig ist auch, dass beide Daten nur gelten, wenn die angegebenen Lagerbedingungen eingehalten werden. Alle Verpackungen mit Verbrauchsdatum müssen gekühlt werden, und beim Verbrauchsdatum muss der Verbraucher auch aufpassen, dass die Kühlkette erhalten bleibt, das gilt eben auch für den Transport nach Hause. Selbstverständlich gilt es auch nur für nicht geöffnete Verpackungen. Lebensmittel mit dem MHD sollten eine geringfügige Erwärmung wie sie unter normalen Umständen beim Einlauf vorkommt überstehen, dafür gibt es genügend Reserven bei der Festlegung des Datums. Das gilt aber nur für „normale Umstände“, also nicht das Liegenlassen über stunden in einem im sommer aufgeheizten Auto.

Wie schon erwähnt, darf der Handel Lebensmittel über dem MHD verkaufen, während er Lebensmittel über dem Verbrauchsdatum entsorgen muss (er darf sie auch nicht mehr verschenken). Allerdings hat das neben der lebensmittelrechtlichen noch eine zivilrechtliche Seite. Nach dem Lebensmittelrecht ist ein Lebensmittel über dem MHD noch verkehrsfähig, zivilrechtlich liegt jedoch ein Mangel vor, da die Lagerdauer bei,m Verbraucher nun begrenzt ist. Es gibt zu dieser Problematik einige Urteile. In der Summe besagen sie, dass Lebensmittel über dem MHD als solche zu kennzeichnen sind, oder auf andere Weise auf den Mangel hingewiesen werden muss. Nur den Preis zu senken reicht nicht. Erfolgt dies nicht, so kann der Laden verklagt werden die Ware zu entfernen. So musste eine Kette über 10.000 Packungen Kaffee (also bestimmt keine Ware die nach Überschreitung des MHD sofort ungenießbar ist) aus den Regalen nehmen, nachdem sich Verbraucher bei einer Verbraucherschutzorganisation beschwerten und diese gegen diese Praxis klagte.

Bücher vom Autor

Zum Thema Ernährung, Lebensmittel und Lebensmittelchemie/recht sind bisher vier Bücher von mir erschienen:

Das Buch „Was ist drin?“ wendet sich an diejenigen, die unabhängige Informationen über Zusatzstoffe und Lebensmittelkennzeichnung suchen. Das Buch zerfällt in vier Teilen. Es beginnt mit einer kompakten Einführung in die Grundlagen der Ernährung. Der zweite Teil hat zum Inhalt eine kurze Einführung in die Lebensmittelkennzeichnung - wie liest man ein Zutatenverzeichnis. Welche Informationen enthält es? Ergänzt wird dies durch einige weitere Regelungen für weitergehende Angaben (EU Auslobung von geografischen Angaben, Bio/Ökosiegel etc.).

Der größte der vier Teile entfällt auf eine Beschreibung der technologischen Wirkung, des Einsatzzweckes und der Vorteile - wie auch bekannter Risiken - von Zusatzstoffen. Der letzte Teil zeigt beispielhaft an 13 Lebensmitteln, wie man ein Zutatenverzeichnis sowie andere Angaben liest, was man schon vor dem Kauf für Informationen aus diesem ableiten kann, die einem helfen, Fehlkäufe zu vermeiden und welche Tricks Hersteller einsetzen, um Zusatzstoffe zu verschleiern oder ein Produkt besser aussehen zu lassen, als es ist. 2012 erschien eine Neuauflage, erweitert um 40 Seiten. Sie trägt zum einen den geänderten Gesetzen Rechnung (neue Zusatzstoffe wurden aufgenommen, Regelungen über Lightprodukte beschrieben) und zum anderen ein Stichwortregister enthält, das sich viele Leser zum schnelleren Nachschlagen gewünscht haben.

Wie sich zeigte, haben die meisten Leser das Buch wegen des zentralen Teils, der die Zusatzstoffe beinhaltet, gekauft. Ich bekam auch die Rückmeldung, dass hier eine Referenztabelle sehr nützlich wäre. Ich habe daher 2012 diesen Teil und den Bereich über Lebensmittelrecht nochmals durchgesehen, um die neu zugelassenen Zusatzstoffe ergänzt und auch um neue Regelungen, wie bei der Werbung mit nährwertbezogenen Angaben. Ergänzt um eine Referenztabelle gibt es nun die zwei mittleren Teile als eigenes Buch unter dem Titel "Zusatzstoffe und E-Nummern" zu kaufen.

Nachdem ich selbst über 30 kg abgenommen habe, aber auch feststellen musste wie wenig viele Leute von Ernährung oder der Nahrung wissen, habe ich mich daran gemacht einen Diätratgeber "der anderen Art" zu schreiben. Er enthält nicht ein Patentrezept (wenn auch viele nützliche Tipps), sondern verfolgt den Ansatz, dass jemand mit einer Diät erfolgreicher ist, der genauer über die Grundlagen der Ernährung, was beim Abnehmen passiert und wo Gefahren lauern, Bescheid weiß. Daher habe ich auch das Buch bewusst "Das ist kein Diätratgeber: ... aber eine Hilfe fürs Abnehmen" genannt. Es ist mehr ein Buch über die Grundlagen der Ernährung, wie eine gesunde Ernährung aussieht und wie man dieses Wissen konkret bei einer Diät umsetzt. Es ist daher auch Personen interessant die sich nur über gesunde Ernährung informieren wollen und nach Tipps suchen ihr Gewicht zu halten.

Das Buch "Was Sie schon immer über Lebensmittel und Ernährung wissen wollten" wendet sich an alle, die zum einen die eine oder andere Frage zu Lebensmitteln und Ernährung haben, wie auch die sich für die Thematik interessieren und auf der Suche nach weitergehenden Informationen sind. Während andere Autoren zwar auch populäre Fragen aufgreifen und diese oft in einigen Sätzen beantworten und zur nächsten Frage wechseln, habe ich mich auf 220 Fragen beschränkt, die ich mehr als Aufhänger für ein Thema sehe, so hat das Buch auch 392 Seiten Umfang. Jede Frage nimmt also 1-2 Seiten ein. Sie sind nach ähnlichen Fragestellungen/Lebensmitteln gruppiert und diese wieder in vier Sektionen: zwei Großen über Lebensmittel und Ernährung und zwei kleinen für Zusatzstoffe und Lebensmittelrecht/Werbung. Man kann das buch daher von vorne bis hinten durchlesen und so seinen Horizont erweitern, aber auch schnell mal nach einer Antwort suchen. Ich habe sehr viele positive Rückmeldungen bekommen, vor allem weil der Stil nicht reißerisch ist und ein Dogma verbreiten will, sondern aufklärend ist.

Sie erhalten alle meine Bücher über den Buchhandel (allerdings nur auf Bestellung), aber auch auf Buchshops wie Amazon, Libri, Buecher.de und ITunes. Sie können die Bücher aber auch direkt bei BOD bestellen.

Mehr über diese Bücher und weitere des Autors zum Themenkreis Raumfahrt, finden sie auf der Website Raumfahrtbucher.de.


© des Textes: Bernd Leitenberger. Jede Veröffentlichung dieses Textes im Ganzen oder in Auszügen darf nur mit Zustimmung des Urhebers erfolgen.
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